14. November 2023 | Frankfurt am Main
Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier regelmäßig aktualisiert.
Das Geldwäschegesetz (GwG) ist Ausgangspunkt jeder präventiven Tätigkeit zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Beachtung des GwG gehört ebenso wie eine risikoorientierte Präventionsarbeit zu einem geordneten Risikomanagement. Umgekehrt kann eine Missachtung zu aufsichtlichen Sanktionen und Reputationsverlust führen. Zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind neben dem Finanzsektor viele andere Branchen. Im Tagesgeschäft weisen Maßnahmen zum Management von Finanzsanktionen vielfältige Schnittstellen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf.
Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur im Geldwäschegesetz normiert, sondern werden durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften flankiert. Neben dem Straftatbestand des § 261 StGB finden sich auch Vorgaben insbesondere in der Abgabenordnung (AO), Kreditwesengesetz (KWG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Zudem gilt für bestimmte Verpflichtete die Geldtransferverordnung.
Die Veranstaltung wie auch der zugrunde liegende Kommentar beschreiben die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im deutschen Recht in Form von praxisorientierten Vorträgen bzw. einer ebensolchen Kommentierung. Die Kommentierung wurde im Mai 2022 aktualisiert und erweitert. Die dritte Auflage berücksichtigt den neuesten Stand der gesetzlichen und auf-sichtlichen Vorgaben einschließlich u.ma. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) sowie des Vorschlags für ein europäisches Gesetzgebungspaket für eine Anti-Geldwäsche Verordnung. Neu ergänzt wurde ein Exkurs zum Thema Finanzsanktionen.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an alle, die täglich mit der Einhaltung und Umsetzung dieser Gesetze beschäftigt sind. Sie ist daher nicht auf den Finanzsektor beschränkt, sondern wendet sich an alle vom Gesetz tangierten Branchen. Die Referenten wie auch das gesamte Autorenteam repräsentieren eine ausgewogene Mischung von Fachexperten für die von Anti-Geldwäschevorgaben betroffenen Branchen.
Ferner wird die Veranstaltung eine Plattform für Diskussionen rund um das neue europäische „AML-Paket“ bieten, welches ein Paradigmenwechsel in der Geldwäsche-Regulatorik darstellt. In diesem Kontext werden insbesondere Fragen zur neuen Geldwäsche-Verordnung, der neu zu schaffenden Aufsichtsbehörde AMLA sowie der Interaktion der unterschiedlichen Prüfungsorgane adressiert werden.
Zielgruppen: Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken, Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, Verbände
Eine weitere spannende Veranstaltung für Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken, Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, Verbände:
Die Zeit für Ihre berufliche Fortbildung nach § 15 FAO für die Veranstaltung beträgt 6 Stunden.
Rechtsanwältin
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Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.
State Street Bank International GmbH
Annerton Rechtsanwälte
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UBS Europe SE
Schalast LAW | TAX
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Knierim & Kollegen
Gleiss Lutz
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14. November
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