30. März 2023 | Webinar
Eine Veranstaltung von
Das Phänomen ChatGPT hat die deutsche Rechtsbranche aufgescheucht. Kann dieser partiell eloquente Textgenerator im Rahmen der Rechtsberatung effizient und vor allen Dingen juristisch richtig eingesetzt werden? Erste Versuche zeigen: Antworten sind im Detail oftmals noch falsch, aber es kommt immer alles in einem beeindruckend selbstbewussten Juristendeutsch daher und das Zusammenfassen von Urteilen und Beantworten leichter juristischer Fragen funktioniert ebenfalls schon erstaunlich gut. Der Überraschungseffekt ist jedenfalls da und groß.
Was heißt das nun für die Anwaltstätigkeit? Herausragende Juristinnen und Juristen werden dadurch wohl nicht ersetzt – aber ist möglicherweise zu erwarten, dass bei Fragestellungen juristischer Art, die weniger komplex und häufig massenhaft sind, künftig kaum noch Menschen eingesetzt werden? Und wäre das schlimm? Oder wäre das eine gute Antwort auf den einsetzenden Juristenmangel? Wie schützt man sich vor der Haftung durch fehlerhaften oder angreifbaren Output der KI? Droht hier die Transplantation eines (künstlichen) Organs der Rechtspflege aus den USA? Sollte der deutsche Rechtsmarkt nicht in der Lage sein, so etwas selber hervorzubringen? Ob das für die Zukunft etwas Gutes, Schlechtes oder eher Mittelmäßiges verheißt, wollen wir bei diesem Webinar besprechen. Wir werden einige konkrete Fallbeispiele zeigen und diskutieren sowie die damit einhergehenden juristischen Herausforderungen anschneiden. Und ja, dieser Text wurde noch von einem Menschen verfasst und nicht von einem Textgenerator generiert.
Moderation: Tom Braegelmann, LL.M.
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