BB Expert-Talk
Next Level Cyber Security – wie sieht das richtige Cyber Risk Management aus?
07. Mai 2024 | DIGITAL | 15.00 - 17.00 Uhr
IT-Sicherheitsvorfälle nehmen in Sachen Häufigkeit und Intensität zu. Stillstehende Produktion, handlungsunfähige Behörden, leere Hörsäle und Reputationsschäden obendrauf. All dies ist keine Science-Fiction, sondern alarmierender Alltag in 2023. Die EU-Kommission hat dies erkannt und versucht mit neuen Gesetzen wie der Network and Information Systems Directive 2 (NIS2-Richtlinie) oder dem Cyber Resilience Act (CRA) gegenzusteuern und ein EU-weit hohes Cybersicherheitsniveau zu etablieren. Was müssen Organisationen tun, um die steigenden Cybersicherheitsvorschriften geschickt in ihre Abläufe zu integrieren, um sowohl sicher als auch regelkonform zu sein? Was ist im Falle eines Cyber Incidents zu beachten? Wie kommuniziert man hier richtig, wer haftet für Verstöße und kann man sich gegen steigende Cyberrisiken überhaupt noch versichern?
Dieser BB Expert-Talk adressiert all diese Fragen und möchte das Thema Cyber Risk Management holistisch und multidisziplinär aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Ausgewiesene Experten in ihrem jeweiligen Bereich bringen Sie nicht nur auf den neuesten Stand in Sachen Cyber Security, sondern teilen auch aktuelle best practice Erfahrungen.
Thematisiert werden u.a.:
• Überblick zu neuen Cybersicherheitsvorschriften (NIS2, CRA, DORA) – Was ist geplant und wer ist davon betroffen
• Richtiger Umgang mit neuen Bedrohungslagen durch Cyber Risk Management – Was beinhaltet effektive Cyber Prevention und warum man das Rad nicht neu erfinden sollte
• Cyber Incident Response – Was tun bei einem Cyberangriff und wie sieht gute Krisenkommunikation aus
• Haftungsfalle Cybercrime – Wer haftet für IT-Sicherheitsvorfälle und warum muss Cyber Risk Management ein Top-Thema für die Geschäftsleitung sein
• Vorbereitung ist gut, Versicherung ist besser – gilt dieser Grundsatz noch bei Cyberrisiken oder lassen sich diese gar nicht mehr versichern
Auf Anfrage erhalten Sie im Nachgang für Ihre berufliche Weiterbildung eine Bescheinigung nach §15 FAO über zwei Stunden.
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