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Menthol in E-Zigaretten

26. Juni | 15:00 - 18:30

Menthol in E-Zigaretten

Menthol in E-Zigaretten
kommt ein Verbot auf dem Verordnungsweg?

26. Juni 2024 | Berlin | Hybrid-Konferenz

Menthol in E-Zigaretten


Eine Veranstaltung von

ZLR-Logo, Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht

Inhaltstoffe von E-Zigaretten können durch das zuständige Bundesministerium über den Verordnungsweg verboten werden, wenn dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden notwendig ist. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen allerdings nur wenige Substanzen, die in die Verbotsliste der Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) aufgenommen wurden.

Die Kritik an der Verwendung von Aromastoffen in Dampfprodukten adressiert vorrangig die Befürchtung einer verstärkten Nutzung durch Jugendliche. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Gesundheitspolitiker aus mehreren Parteien fordern mit Blick auf den Jugendschutz umfassende Aromenverbote. Dazu wäre allerdings ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich, das unterschiedliche Erwägungsgründe und Perspektiven berücksichtigen muss.  Aromen sind ein wichtiger Motivationsfaktor für den Umstieg von Rauchern auf alternative Produkte. Verbote wichtiger Aromastoffe könnten die Substitution und die Vermeidung von Folgeerkrankungen des Rauchens erschweren. Derzeit besteht kein politischer Konsens für eine entsprechende Anpassung des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG).

Verbote von Inhaltsstoffen über den Verordnungsweg unterliegen niedrigeren rechtlichen Hürden, sofern die im § 13 TabakerzG festgelegten Voraussetzen erfüllt sind. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Inhaltsstoffe spezifische Gesundheitsrisiken bergen und zu andernfalls vermeidbaren Gesundheitsschäden führen. Es ist nicht abschließend geklärt, wie eng diese Kriterien auszulegen sind. Beschränkungen, die generell die Nutzung oder Akzeptanz von E-Zigaretten senken sollen, wären jedoch ohne eine gesetzliche Regelung problematisch. Der Verordnungsweg ist zum Schutz der Dampfer vor vermeidbaren Gesundheitsschäden und nicht zur Eindämmung des Dampfens vorgesehen.

Auf der Veranstaltung soll speziell der Fall von Menthol diskutiert werden, dessen Verbot durch das BMEL aktuell geprüft wird. Neben den toxikologischen, gesundheitlichen und rechtlichen Argumenten werden auch die möglichen Auswirkungen auf den regulären Handel erörtert. Damit verbindet sich die allgemeine Frage, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um Inhaltsstoffe von E-Zigaretten in die Verbotsliste in der Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung aufzunehmen. Neben dem BMEL und anderen Bundesministerien entscheiden darüber auch die zuständigen Behörden und Einrichtungen der Bundesländer. Bisher gibt es dazu wenig praktische Erfahrung und kaum Orientierung aus der Rechtsprechung. Die Veranstaltung soll den Regulatoren, der Politik and anderen Stakeholdern die Gelegenheit bieten, an konkreten Beispielen die Möglichkeiten und Grenzen zu diskutieren, die der § 13 TabakerzG für die Regulierung von E-Zigaretten festlegt.

Programm


Mittwoch, 26. Juni 2024  |  Berlin


15.00 Uhr

Einlass und Empfang


15.20 Uhr

Begrüßung und Einführung

Dr. Carl von Jagow

Krohn Rechtsanwälte


15.30 Uhr

Impulsvortrag: Gesundheitliche Bewertung von Menthol aus toxikologischer Sicht

Dr. Fabian Steinmetz

Dr. Fabian Pitter Steinmetz

Eurotox-zertifizierter Toxikologe, Delphic HSE, Mitglied im Schildower Kreis


16.00 Uhr

Umsetzbarkeit und Auswirkungen von Verboten ausgewählter Inhaltsstoffe in E-Zigaretten

Bernd Werse

Dr. Bernd Werse

Institut für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences


16.30 Uhr

Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Publikums

Dr. Fabian Steinmetz

Dr. Fabian Pitter Steinmetz

Eurotox-zertifizierter Toxikologe, Delphic HSE, Mitglied im Schildower Kreis

Bernd Werse

Dr. Bernd Werse

Institut für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences

David Zechmeister

Dr. David Zechmeister

Krohn Rechtsanwälte

Kristine Lütke MdB

FDP, Sucht- und drogenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion

Moderation:

Dr. Carl von Jagow

Krohn Rechtsanwälte


18.00 Uhr

Fazit durch die Moderation


18.15 Uhr

Get-together und Ausklang bei Drinks & Canapés


Die Zeit für Ihre berufliche Fortbildung nach § 15 FAO für die Veranstaltung beträgt 5 Stunden und 45 Minuten. [VERSTECKT]

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Veranstalter

dfv Mediengruppe

Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt am Main

Ihre Ansprechpartnerin

Lena Wehrmann
Projektmanagerin
Tel.: 069 -7595 2784
E-Mail: lena.wehrmann@dfv.de

Anfahrt

Menthol in E-Zigaretten
26. Juni 2024

Hamburgische Landesvertretung
Jägerstraße 1
10117 Berlin

Details

Datum:
26. Juni
Zeit:
15:00 - 18:30
Veranstaltungskategorien:
,
Veranstaltung-Tags:
Webseite:
https://tickets.ruw.de/ZLSE244/

Veranstaltungsort

Google Berlin
Tucholskystraße 2
Berlin, Berlin 10117 Deutschland
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