18. März 2024 | Webinar
Eine Veranstaltung von
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt erstmals allgemeine Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpfl ichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über bestimmte (mutmaßliche) Gesetzesverstöße einzurichten und zu betreiben. Eine Nichtumsetzung und Verletzung des HinSchG kann zu erheblichen Geldbußen führen.
Das Webinar befasst sich mit den gesetzlichen Anforderungen des HinSchG an Hinweisgebersysteme. Eingegangen wird unter anderem auf das Verfahren nach dem Eingang eines Hinweises und zu dessen Bearbeitung. In diesem Zusammenhang werden auch zu ergreifende Folgemaßnahmen und die zu beachtenden datenschutzrechtlichen Regelungen betrachtet.
Dr. Timo Handel
Dr. Timo Handel
Christian Nickel
Eine Bescheinigung für Ihre berufliche Fortbildung nach § 15 FAO für die Veranstaltung über 2 Stunden und 30 Minuten kann erteilt werden.
Addleshaw Goddard (Germany) LLP
KfW Bankengruppe
Im Download-Center finden Sie als Teilnehmende Veranstaltungsunterlagen und freigegebene Präsentationen der Referent:innen.
Das Passwort wurde Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
Das Download-Center steht Ihnen voraussichtlich ab Montag, 18. März zur Verfügung.
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