Der deutsche Beschäftigtendatenschutz muss neu geregelt werden, § 26 BDSG gehört der Vergangenheit an. Das ist die Folge der jüngsten EuGH-Entscheidung (C-34/21) zur Nutzung der Öffnungsklausel in Art. 88 DSGVO. Damit kommt nun die Diskussion über ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz aus den letzten 20 Jahren wieder in Gang. Bereits im Sommer soll mit einem Referentenentwurf der Minister Heil und Faeser zu rechnen sein, der bis Jahresende 2023 dann Gesetz werden soll. Ein kontrovers diskutiertes Positionspapier zum neuen Beschäftigtendatenschutz aus BMAS/BMI liegt bereits vor.
In diesem BB Expert-Talk analysieren führende Experten im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz aus Sicht der Unternehmen, Datenschutzbehörden, Datenschutzbeauftragten und Beratung die aktuellen Vorschläge von BMAS/BMI sowie weitere Initiativen. Die Teilnehmer erfahren aus erster Hand, wie die angedachten Regelungen zu Bereichen wie Leistungskontrolle/Mitarbeiterüberwachung, KI, Bewerbungsverfahren sowie sensible Daten und Einwilligung praktisch einzuordnen sind und wie das neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz aussehen kann bzw. sollte. Dabei wird auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Arbeitsgerichte sowie die Position der Datenschutzbehörden berücksichtigt.