Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber in Deutschland mehren sich die Ankündigungen von Stellenabbauprogrammen. Arbeitnehmervertreter begegnen dem immer öfter mit der Forderung nach Tarifvertrag mit sozialplanähnlichem Inhalt, neben oder parallel zu dem betriebsverfassungsrechtlich vorgesehenen Sozialplan. Diese zwischen den Gewerkschaften und Betriebsräten oft eng abgestimmte Vorgehensweise birgt für den Arbeitgeber erhebliche Planungsrisiken. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie damit in der Unternehmenspraxis umgegangen werden kann.
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