Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gab im September 2024 bekannt, dass die deutsche Wirtschaft sich auch zu Beginn des dritten Quartals 2024 weiterhin in einer Stagnation befindet. Die Wachstumsperspektiven für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben sich somit auch im Jahr 2024 nicht verbessert. Es ist nach Angaben der Bundesregierung 2024 mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2% zu rechnen. Dies stellt viele Unternehmen weiterhin in existentielle Schwierigkeiten. So ist im September 2024 nach Angaben des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) die Anzahl der Firmeninsolvenzen um 2 % im Vergleich zum Vormonat und zugleich um 28 % zum September 2023 gestiegen. Auch ist davon auszugehen, dass die Unternehmensinsolvenzzahlen in den weiteren Monaten steigen werden. Seit dem 1.1.2021 eröffnet das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) krisenbetroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren.
Vor diesem Hintergrund laden wir zum Expert-Talk „Insolvenz(straf)rechtliche Risiken in Krise und Insolvenz“ ein und werden folgende Themen mit den Experten erörtern:
(Straf-)rechtliche Risiken für Sanierungs- und Steuerberater
- Grundsätze der berufstypischen Handlungen
- Vertragliche Haftung
- Auftragsgegenstand (IBR vs. Sanierungsgutachten/IDWS 6)
- Hinweispflichten (insbesondere an GF bei Eintritt der Insolvenzreife => § 15b InsO, „Lieferanten-Eingehungsbetrug“)
- Haftungsbeschränkungen (AGB vs. Individualabrede)
- Deliktische u. Strafrechtliche Haftung Beihilfe zur Insolvenzverschleppung
- Beihilfe zum Betrug, Untreue
- Beihilfe zu Buchführungs- und Bilanzdelikten
- Beihilfe zu Bankrottdelikten
- Gläubigerbegünstigung
- Sonderfall: Firmenbestattung
- Entlastungsbeweis durch fachkundige Beratung?
Risiken in einem Insolvenzverfahren
- § 156 StGB: Falsche Versicherung an Eides statt
- Subventionsbetrugsrisiko für CRO oder Insolvenzverwalter?
- Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners (§ 97 InsO) vs. Nemo-Tenetur
StaRUG: Rechtliche Implikationen
- § 1 StaRUG – Haftungsrisiko bei Verletzung der Pflicht zu Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement
- § 42 Abs. 3 StaRUG – Der neue Straftatbestand
- Haftungsrisiko wegen Insolvenzverschleppung im Rahmen des StaRUG
- Mögliche Beraterhaftung vor dem Hintergrund von § 102 StaRUG
- Aktuelle Diskussion zur Anwendung des StaRUG
Der Parallellauf von Insolvenz- und Ermittlungsverfahren
- Feststellung des Zeitpunktes der Insolvenzreife
- Insolvenzverwalter als sachverständiger Zeuge und Informationsquelle
- Staatsanwalt als Aufklärungshelfer für den Insolvenzverwalter
- Das Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters