Stephan Beth

Dr. Stephan Beth

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Dr. Stephan Beth, M.C.L. hat an den Universitäten Tübingen, Münster, Mannheim und Adelaide (South Australia) Rechtswissenschaft und Rechtsvergleichung studiert. Seine Promotion in Münster beschäftigt sich mit kartellrechtlichen Fragen der de facto-Standardisierung auf Softwaremärkten. Er ist seit 2007 Richter in der rheinland-pfälzischen Justiz. Von 2010 bis 2016 war er Insolvenzrichter am Amtsgericht Ludwigshafen und nebenamtlicher Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften am Landgericht Frankenthal. Von September 2016 bis März 2020 war er an den II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet und bearbeitete dort schwerpunktmäßig gesellschaftsrechtliche Fälle mit insolvenzrechtlichem Bezug. Daran schloss sich eine Abordnung an das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken an. Seit November 2020 ist Dr. Beth wieder als Insolvenzrichter am Amtsgericht Ludwigshafen tätig. Als stellvertretender Direktor leitet er dort seit April 2021 das Insolvenzgericht. Er ist Gründungsmitglied und Vize-Präsident des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstags und Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO). Darüber hinaus ist er seit 2012 gewähltes Mitglied der Besuchskommission der Stadt Ludwigshafen zur Überwachung der psychiatrischen Krankenhäuser. Herr Dr. Beth hält zahlreiche Vorträge zum Insolvenzrecht, insbesondere im Rahmen der Richterfortbildung, sowie auf Tagungen von Rechtspfleger- und Insolvenzverwalterverbänden. Neben zahlreichen Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht in Fachzeitschriften und Fachbüchern kommentiert er die Sicherungsmaßnahmen und das Verbraucherinsolvenzrecht im Berliner Kommentar zur Insolvenzordnung, das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz im Kölner Kommentar zur Insolvenzordnung, liquidationsrechtliche Vorschriften im Beck-Online Großkommentar zum GmbH-Gesetz und weite Teile des Eigenverwaltungsrechts im Nomos Kommentar zum Sanierungsrecht.