Dr. Regine Winter
Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D.
Dr. Regine Winter ist Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D.; sie war ab Februar 2009 dem Vierten Senat zugeteilt und wechselte im Jahr 2014 in den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts. Von 2015 bis 2022 war sie stellvertretende Vorsitzende. Vor der Zeit am Bundesarbeitsgericht war sie von 2001 bis Januar 2009 Rechtsreferentin in verschiedenen Kabinetten des Gerichtshofs der Europäischen Union bzw. des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH). In den Richterdienst ist sie 1996 im Land Brandenburg eingetreten und war als Richterin am Arbeitsgericht Cottbus tätig, mit zwischenzeitlicher Abordnung an das Landesarbeitsgericht Brandenburg sowie mit Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Bundesarbeitsgericht in den Jahren 2000 und 2001. Vor dem Eintritt in den Richterdienst liegen unter anderem eine zweijährige Tätigkeit in der universitären Lehre in Berlin, Studium der Rechtswissenschaft und Referendariat in Bremen einschließlich internationaler Station (USA) im Referendariat, Studium der Sozialarbeit und -pädagogik in Hannover und entsprechende Tätigkeit.
Im Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts war Regine Winter an grundlegenden Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum Betriebsübergangsrecht und zum Entgelttransparenzgesetz beteiligt. In die Zeit ihrer Tätigkeit fielen zudem eine Reihe von Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu Fragen der Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union und der Datenschutzgrundverordnung.
Regine Winter ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und Referentin auf Fachtagungen. Ehrenamtlich übt sie die Funktion der unabhängigen Ombudsperson für das Kinderhilfswerk Plan International Deutschland e.V. aus.