Dr. Christoph Wäger (in nichtdienstlicher Eigenschaft)
Bundesfinanzhof
Dr. Christoph Wäger ist seit 1. August 2007 Richter am BFH. Seine berufliche Laufbahn begann er 1994 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Rädler Raupach & Bezzenberger in München. Im Jahr 2000 promovierte er über die “Besteuerung innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte” an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Seit 2001 war er Partner der internationalen Anwaltssozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler. 2004 erhielt er die Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht. Seit Anfang 2005 bis zu seiner Ernennung als Richter am BFH war Dr. Wäger Partner bei Ernst & Young in Eschborn/Frankfurt am Main, wo er den Bereich Umsatzsteuer leitete. Dr. Wäger ist Mitglied des für Umsatzsteuer zuständigen V. Senats des BFH. Dr. Wäger nimmt in nicht dienstlicher Eigenschaft teil.