23. November 2023 | Steigenberger Frankfurter Hof
Seit der Veröffentlichung des Umwandlungssteuer-Erlasses (UmwSt-E) sind fast 12 Jahre vergangen. Seitdem hat sich durch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Praxis ein nicht unerheblicher Änderungs- und Anpassungsbedarf ergeben.
Die Finanzverwaltung hat sich der Aufgabe gestellt und den UmwSt-E einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Der finale UmwSt-E ist nach Anhörung durch die Verbände final verabschiedet worden.
– Übersicht über die geplanten Änderungen
– vergleichbare ausländische Umwandlungen
– Rechtsnachfolge/Haltefristen
– Missbrauchstatbestände (§ 15 Abs. 2 UmwStG)
– sonstige Gegenleistung
– Beendigung der Organschaft / wichtiger Grund
– Beispiel “Teilbetriebseigenschaft”
Mitglied der Finanzverwaltung
Mitglied der Finanzverwaltung
Bundesfinanzhof
TRASSL Gesellschaftsrecht Steuerrecht
HENGELER MUELLER
Finanzamt München
Latham & Watkins LLP
Tagungsleitung
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Konferenz
23. November 2023
Steigenberger Frankfurter Hof
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