Michael Kaiser
Hessischer Beauftragter für Datenschutz
Michael Kaiser ist Leiter des für Sparkassen, Kreditinstitute, Auskunfteien, Inkasso, Handel, Handwerk, Industrie, Sport und Vereine zuständigen Referates beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er überwacht und berät seit vielen Jahren privatrechtliche Unternehmen in Hessen und befindet sich mit den meisten größeren Unternehmen Hessens zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen in ständigem Kontakt. Er ist ein gefragter Redner auf Kongressen und Schulungsveranstaltungen.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war Michael Kaiser von 1993 bis 2000 als Unternehmensjurist in der Rechtsabteilung der Aareal Bank AG tätig. Seine Zuständigkeit umfasste dabei vor allem das IT-Recht und das Recht des Zahlungsverkehrs. Danach leitete er die Rechtsabteilung der Aareon AG, die hauptsächlich IT- Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft und Kreditinstitute anbietet.
Seit 2012 ist Michael Kaiser beim Hessischen Datenschutzbeauftragten unter anderem für die datenschutzrechtliche Aufsicht über Kreditinstitute und die SCHUFA Holding AG zuständig.